AGB & Garantie

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Gegenstand und Abschluss des jeweiligen Vertrages

  1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen Zachert Büro-Sitzmöbel GmbH & Co.KG, Ringstraße 29, 96237 Ebersdorf im Folgenden „Zachert“ genannt und dem jeweiligen Kunden.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Zachert hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
  3. Sie gelten nur gegenüber Unternehmern. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  4. Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist der Warenverkauf durch Zachert an den Kunden.
  5. Der Kunde kann über die Website von Zachert eine Bestellung der Ware vornehmen. Nach Absendung der Bestellung erhält der Kunde eine Bestellbestätigung, in welcher seine Daten und seine Bestellung noch einmal aufgeführt sind. Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme zum Vertragsschluss dar. Der Kunde wird, wenn Zachert das Angebot annimmt, binnen 4 Werktagen eine Vertragsannahmeerklärung oder eine Versandbestätigung von diesem erhalten. Sollte der Kunde eine solche Erklärung nicht fristgemäß erhalten, ist er an seine Bestellung nicht mehr gebunden.
  6. Der Vertragstext und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden nach der Bestellung per Email übersandt. Darüber hinaus kann der Kunde seine jeweiligen Bestellungen über sein Kundenkonto jederzeit nach Vertragsschluss aufrufen.
  7. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Es ist deutsches Recht anwendbar, soweit der Kunde Kaufmann ist.
  8. Alle Preisangaben verstehen sich als Netto-Europreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  9. Auf dieser Homepage werden nur Waren für gewerbliche Kunden und Freiberufler angeboten. Es erfolgt kein Verkauf an Privatkunden. Bei Verträgen zwischen Kaufleuten gibt es kein Widerrufs- oder Rückgaberecht. Sie bestätigen mit Abgabe Ihrer Bestellung, dass Sie Gewerbetreibender sind.

§ 3 Abwicklung des Kaufvertrages, Versandkosten 

1.      Der Käufer kann die Ware bei  Zachert abholen oder sie von diesem versenden lassen. Im Fall der Versendung trägt der Käufer die Versandkosten ab dem Ort der Niederlassung von Zachert.

2.      Die Versendung erfolgt auf Gefahr des Käufers.

3.      Der Kaufpreis ist sofort zur Zahlung fällig und kann durch verschiedene Bezahlmöglichkeiten beglichen werden.

4.    Kann Zachert auf Grund höherer Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Streik, Aufruhr oder ähnlichem Fristen nicht einhalten, verlängern sich diese angemessen. 

5.   Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen, öffentlichen und privaten Schulen, Stiftungen, Vereinen (Unternehmen im Sinne des § 14 BGB) gilt für die bestellten und von uns bestätigten Waren eine Verpflichtung zur Abnahme. Ein Widerruf (Stornierung) einer Bestellung nachdem die Produktion bzw. die Produktionsvorbereitung begonnen hat, ist ausgeschlossen. Bei Lagerware ist der Widerruf (Stornierung) nach Versandbereitstellung ausgeschlossen.

 

 

§ 4 Lieferbedingungen

1.      Lieferungen werden unverzüglich durchgeführt. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind. Lieferzeitangaben sind unverbindlich, soweit sie nicht von  Zachert ausdrücklich zugesichert wurden.

2.      Zachert übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Er ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Leistungsgegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit von Zachert für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Zachert wird in diesem Fall den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und diesem eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. Zachert behält sich für diesen Fall vor, eine preislich und qualitativ gleichwertige Ware anzubieten, mit dem Ziel, einen neuen Vertrag über den Kauf der preislich und qualitativ gleichen Ware abzuschließen.

 

§ 5 Gewährleistung und Haftung

  1. Für Mängel der Waren haftet  Zachert grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB).
  2. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

3.      Die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 BGB beträgt für neue und gebrauchte Ware ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

4.      Zachert hat bei Mängeln im Rahmen der Nacherfüllung die Wahl zwischen der Nachbesserung oder Neulieferung.

5.      Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware bzw. ab Entdeckung des Mangels  Zachert schriftlich mitzuteilen.

6.      Der Käufer wird, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, die bestellte Waren unverzüglich nach der Ablieferung untersuchen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Waren sowie der jeweiligen Funktionsfähigkeit. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder ohne weiteres feststellbar sind, müssen  Zachert unverzüglich mitgeteilt werden. Beizufügen ist eine detaillierte Mängelbeschreibung. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

7.      Mängel der Waren, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung gem. Absatz 6 nicht feststellbar sind, müssen  Zachert unverzüglich nach deren Entdeckung mitgeteilt werden, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

8.      Zachert haftet grundsätzlich nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.

9.      Die Haftungseinschränkungen nach den vorangegangenen Nummern gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, beim arglistigen Verschweigen von Mängeln, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf.

10.  Der Schadensersatzanspruch für die fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Abs. 9 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

11.  Liefert Zachert zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 BGB verlangen.

12.  Sollte sich nach Prüfung der beanstandeten Ware herausstellen, dass kein von Zachert zu vertretener Mangel vorliegt, behält sich dieser vor, die Kosten für die ungerechtfertigte Inanspruchnahme gegen den Kunden geltend zu machen.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1.      Die gelieferte Ware bleibt im Eigentum von Zachert bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Kunden zustehenden Ansprüche aus der bestehenden Geschäftsverbindung.

2.     Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Käufer hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an Zachert ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von Zachert in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der Zachert abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.

3.     Bis auf Widerruf ist der Käufer zur Einziehung der in dieser Regelung (Eigentumsvorbehalt) abgetretenen Forderungen befugt. Der Käufer wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an Zachert weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Käufers, ist Zachert berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Käufers zu widerrufen. Außerdem kann Zachert nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Käufer gegenüber dem Kunden verlangen.

4.     Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Käufer Zachert die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

5.     Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Käufer eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Käufer erfolgt. Der Käufer hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Käufer Zachert unverzüglich zu benachrichtigen.

6.     Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die Zachert zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird Zachert auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Zachert steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.

 

§ 7 Verzug

1.      Der Käufer kommt ohne weitere Erklärung seitens Zachert 10 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er die Forderung nicht bezahlt hat.

2.      Die Verzugszinsen betragen 9 % Punkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz.

3.      Das Recht von Zachert zur Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

 

 

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Kaufvertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
  2. Sofern die Parteien Vollkaufleute sind, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt des Sitzes von Zachert als Gerichtsstand vereinbart.
  3. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.

 

Stand: 23.07.2019

 

GARANTIEERKLÄRUNG ZACHERT BÜROSITZMÖBEL GMBH & CO. KG

 § 1 Örtlicher Anwendungsbereich


Diese Garantieerklärung gilt ausschließlich für Garantieprodukte, die innerhalb der Europäischen Union verwendet wird, und zwar unabhängig davon, ob der Nutzer seinen Wohn- bzw. Geschäftssitz innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union unterhält.

§ 2 Sachlicher Anwendungsbereich

Diese Garantieerklärung gilt ausschließlich für die Waren und Erzeugnisse, die unter der Marke Zachert hergestellt werden.

§ 3 Garantie

Eine Garantie wird zusätzlich zu dem den Kunden zustehenden gesetzlichen Ansprüchen wegen Mängeln(Gewährleistung) gewährt. Im Garantiegebiet (§ 1) übernehmen wir für die Garantieware (§ 2) die Garantie für eine einwandfreie Beschaffenheit und Funktionstüchtigkeit, jedoch nur innerhalb des Garantiezeitraums (§ 4) und nur gemäß dem Garantieumfang (§ 5). Als einwandfreie Beschaffenheit und Funktionstüchtigkeit gilt das, was wir in unseren Produktbeschreibungen zur jeweiligen Garantieware veröffentlichen.

§ 4 Garantiezeitraum

Der Garantiezeitraum beträgt 24 Monate oder 60 Monate, massgeblich ist die Garantieerklärungen in den jeweiligen Produktbeschreibungen. Sie beginnt mit der Auslieferung ab Werk, entscheidend ist hierbei das Datum des Lieferscheins. Wird die Garantieware durchschnittlich mehr als 8 Stunden täglich verwendet, verkürzt sich der Garantiezeitraum auf 12 bzw. 30 Monate. 

§ 5 Garantieumfang

(1)    Für die Wiederherstellung einer einwandfreien Beschaffenheit und Funktionstüchtigkeit  übernehmen wir

a)    die Material-, Lohn-, Fracht-, und Reisekosten, sofern der Garantiefall innerhalb von 24 Monaten bzw.
b)    nur die Materialkosten, sofern der Garantiefall innerhalb von 60 Monaten

nach Auslieferung oder Abholung ab Werk eintritt und unverzüglich angezeigt wird.

(2)    Vom Garantieumfang ausgeschlossen sind

a)    natürliche Abnutzungen bei Verschleißteilen (wie insbesondere Bezugsstoffe, Sicherheitsrollen, Gasfedern)
b)    Schäden durch nicht bestimmungsgemäßen Einsatz, unsachgemäße Behandlung 
c)    Schäden aufgrund extremer klimatischer Bedingungen oder Umgebungseinflüssen (wie Nässe)
d)    Schäden aufgrund unsachgemäßer Eingriffe 
e)   Schäden aufgrund vom Verwender gewünschter Abweichungen von der Serienausführung (wie Sonderausführungen)
f)    Schäden aufgrund vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Nutzers


§ 6 Schlussbestimmungen

Diese Garantieerklärung und ihre Durchführung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts, soweit ein Ausschluss rechtlich zulässig ist. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Garantieerklärung ist, soweit gesetzlich zulässig Coburg.